AVGS – Starthilfe Job

009 AVGS Starthilfe im Job (Maßnahmenummer)

Geeignet für Menschen, die nach langer Arbeitslosigkeit Unterstützung und Begleitung durch ein individuelles Coaching während ihres Wiedereinstiegs in das Berufsleben benötigen (auch bei geförderten Arbeitsplätzen möglich).

§45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB III

max. Dauer 6 Monate