AVGS – Alle Maßnahmen

001 AVGS Elternstart
(962/116/20)

Geeignet für Arbeitsuchende während und nach der Elternzeit zur Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt.

§45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III

max. Dauer 6 Monate

002 AVGS Integrationshilfen (962/110/20)

Geeignet für Arbeitsuchende mit Migrationshintergrund und geflüchtete Menschen zur Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt.

§45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III

max. Dauer 6 Monate

Den Flyer gibt es jeweils Deutsch mit Arabisch und Persisch (Farsi/Dari)

003 AVGS Perspektivwechsel (962/118/20)

Geeignet für Arbeitsuchende mit oder ohne beruflicher Erfahrung zur Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt durch das gemeinsame Auffinden neuer Perspektiven auch mit praktischen Einblicken in die Arbeitswelt und verschiedene Branchen.

§45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III

max. Dauer 6 Monate

004 AVGS Lebensstart – auf eigenen Füßen (962/198/21)

Geeignet für Arbeitsuchende unter 25 Jahren zur Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, die noch kaum Erfahrungen oder bisher keine tatsächlichen Zukunftsperspektiven haben.

§45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III

max. Dauer 6 Monate

005 AVGS Weg mit Stolpersteinen (962/191/20)

Geeignet für Arbeitsuchende zur Stabilisierung der Persönlichkeit und Hemmnisabbau.

§45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB III

max. Dauer 6 Monate

006 AVGS Angekommen – Wege zurück ins Leben (962/171/21)

Geeignet für geflüchtete Menschen, die Schwierigkeiten haben sich in der deutschen Gesellschaft „angekommen“ zu fühlen zur Stabilisierung der Persönlichkeit und Hemmnisabbau. Kulturunterschiede und Erlebtes erschweren oft den ersehnten Neustart oder auch die Möglichkeiten in seine Heimat zurückzukehren.

§45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB III

max. Dauer 6 Monate

007 AVGS Traumstart Selbstständigkeit (Maßnahmenummer)

Geeignet für Menschen, die den Traum einer selbstständigen Tätigkeit verfolgen und beim Start Hilfe benötigen, um herauszufinden, ob der Traum realistisch ist. Ein Geschäftsplan wird erstellt und die Grundlagen einer Selbstständigkeit individuell vermittelt.

§45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III

max. Dauer 2 Monate

008 AVGS Neustart in der Selbstständigkeit (962/203/20)

Geeignet für Menschen, die durch Krisen oder andere externe sowie interne Einflüsse ihre bisherige selbstständige Tätigkeit prüfen, überarbeiten oder komplett neue Wege gehen möchten.

§45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III

max. Dauer 2 Monate

009 AVGS Starthilfe im Job (Maßnahmenummer)

Geeignet für Menschen, die nach langer Arbeitslosigkeit Unterstützung und Begleitung durch ein individuelles Coaching während ihres Wiedereinstiegs in das Berufsleben benötigen (auch bei geförderten Arbeitsplätzen möglich).

§45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB III

max. Dauer 6 Monate

010 AVGS Evaluation Aufstocker (Maßnahmenummer)

Geeignet für Menschen, die sich trotz einer Beschäftigung zusätzlich im staatlichen Leistungsbezug befinden. Im Coaching sollen hier Möglichkeiten für die Verringerung der Abhängigkeit von staatlicher Unterstützung gefunden werden.

§45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB III