AVGS – Neustart in der Selbständigkeit

008 AVGS Neustart in der Selbstständigkeit (962/203/20)

Geeignet für Menschen, die durch Krisen oder andere externe sowie interne Einflüsse ihre bisherige selbstständige Tätigkeit prüfen, überarbeiten oder komplett neue Wege gehen möchten.

§45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III

max. Dauer 2 Monate